von Helmut de Craigher
Schuld setzt einen Täter, eine stiftende und richtende Autorität sowie einen Sachverhalt voraus, der, in Normen kategorisiert, das Vergehen inhaltlich beschreibt. Autoritäten im Falle der Wirtschaftsethik sind beispielsweise Haushaltsvorstände, Aufsichtsräte, Gerichte/Behörden und letztlich Gott selbst. Wer gerne „sündigt“, erklärt die Autoritäten gewissermaßen für unzuständig oder die Regeln für unangebracht oder beides. Umgekehrt ist der Erfüllungswillige, der Gerechte, der sich ja gemeinsamen Nutzen von der eigenen Rechtschaffenheit erhofft, auf die Wegweisung durch effektive Autoritäten und Normen angewiesen. Auch in der Wirtschaftsethik darf deshalb nicht erwartet werden, dass ethisch zufriedenstellende Zustände nur von der Moralität der Individuen hergestellt werden. Die Moralität zeigt sich nicht allein definitorisch, sondern auch funktional als untrennbarer Bestandteil eines größeren Zusammenhangs der Ethik, der die Wirkkraft von Autoritäten und Normen einbezieht. „Ordo“ ist ein Begriff, der die Normen der Wirtschaft umschreibt. Der Begriff „Ordo“ wurde in die moderne wirtschaftspolitische Diskussion von Walter Eucken eingeführt, der mit einigen Kollegen der Freiburger Universität während der Kriegsjahre 1939 bis 1945 im inneren Widerstand gegen das Regime an einem freiheitlichen Wirtschaftsmodell für die Nachkriegszeit arbeitete.1 Die Autorität der Wirtschaftsverfassung, also des „Ordo“, sei durch den legislativen Prozess abzusichern. Letzterer habe widersprüchliche und sprunghafte Gesetzgebung zu vermeiden und die wirtschaftlichen Normen in eine kulturelle „Interdependenz der Ordnungen“ einzufügen.
I. Individuelle Moral contra institutionelle Norm?
Schuld am Ausbruch von Finanzkrisen ist die Gier von Bankmanagern; die Schuld an Unternehmenszusammenbrüchen liegt beim egoistischen Verhalten von Führungskräften; Schuld bei häuslichen finanziellen Notlagen ist liederliche Lebensweise. Fast so überspitzt lesen sich auch manche populäre Äußerungen zur Wirtschaftsethik,2 wo zumindest als Haupt- und Letztursache aller Probleme das Versagen individueller Moral aufgespießt wird. Schauerlich reale Berichte, Filme, Romane von der Unmoral der Geldmenschen gibt es in Fülle.3 Und zu schnell treten unberufene Richter mit ungeprüften Normansprüchen auf. Gibt es in jedem wirtschaftsethischen Versagen vordergründig oder letztlich individuelle Schuld? Ja, das lässt sich konstruieren! Ist damit die Lösung für allgemeinere wirtschaftsethische Krisen und Schieflagen vorgezeichnet? Nein!
Der umgekehrte Schluss, alle wirtschaftsethische Problematik auf falsche Anreizsysteme und Systembedingungen zu reduzieren, ist ebenso unbefriedigend. Das Verfahren bleibt ebenfalls auf individuelles Fehlhandeln als Ergebnis fokussiert. Im Extremfall unterschlägt es die individuellen Handlungsspielräume, die in den meisten Fällen existieren und ethische Bewährung möglich machen. Damit würden die Handelnden theoretisch zu unfreien Exekutoren erklärt. Im schlimmsten Falle – ein im Anschluss an die Rollentheorie beliebtes ideologisches Argumentationsmuster – würden Täter als Opfer dargestellt.
Der Mensch ist Individuum, ist politisches Wesen, ist geistiges Wesen. Er muss täglich einzeln entscheiden, er organisiert sein Überleben durch gemeinsame Sitten und Gesetze, er bestimmt kollektiv seine geistigen Autoritäten durch Diskurs und Erfahrung. Versagen oder Gelingen sind auf individueller, auf normativ-institutioneller und auf Erkenntnisebene möglich. Allen drei Ebenen spricht die Wissenschaft seit Aristoteles4 ethische Dimensionen zu. Das Ethos bedeutet ursprünglich die Lebensweise, die sich als spezifisch menschliche in diesen Dimensionen vollzieht.
Es sind Sitte und Gesetz, die jene Vermittlung zuwege bringen, welche die Unzahl individueller Entscheidungen mit einer kollektiv erarbeiteten Sinn- und Autoritätsvorstellung in annähernden Einklang bringen. Die technische Entwicklung treibt heute diese normative und institutionelle Struktur in eine wuchernde Komplexität hinein. Zunehmender Organisationsgrad bewirkt jedoch einen abnehmenden und vielfach stark negativen Grenznutzen der Organisation. Betroffen sind Konzerne ebenso wie staatliche Verwaltungen. Gesetzgebung wird zunehmend erfahrungsfremd. Dies hat politische und wirtschaftsethische Folgen. Hinzu treten juristisch nicht mehr durchdrungene Fachgebiete. Wie etwa das Geldwesen spätfeudale Privilegien bis heute stark ausbauen konnte und sich von der Entwicklung des Rechtsstaats strukturell abgespalten hat,5 wie das zu der Spaltung von Finanz- und Realmärkten beiträgt, wie die Kartellgesetzgebung weltweit nur rudimentär entwickelt6 werden konnte, wie das Naturschutz-Anliegen schnell von internationalen Konsortien mit Kampagnen7 für teure, unrentable, aber möglicherweise nutzlose Ökotechnologien gekapert wurde, wie die Proliferation von Kernwaffen völkerrechtlich immer weniger anstatt mehr eingehegt wird, so gelingt es derzeit kaum annähernd, die Folgen der digitalen Revolution rechtsstaatlich zu zivilisieren.8 Es handelt sich um rechtsstaatlich kaum mehr sachgerecht durchdrungene und geregelte Bereiche. Die wirtschaftsethischen Herausforderungen hier auf individuelles Versagen zu reduzieren, wäre mehr als kurzsichtig. Moralische Bewährung und Schuld vollziehen sich auf einer anderen Ebene.
Was die sprachliche Tradition als Sitte und Gesetz beschreibt, wurde in der Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts für die moderne Wirtschaft von Walter Eucken als „Ordo“ begrifflich neu gefasst.9 Die nationalen und internationalen Rechtsordnungen bedürften angesichts dynamischer Technik- und Marktentwicklungen einer ständigen kreativen Anpassung,10 um Humanität im Sinne rechtsstaatlicher Prinzipien weiterhin zu sichern. Sitte und Gesetz bleiben auch in Zukunft die Grundlagen für ein friedlich-produktives Miteinander von Menschen und Gemeinschaften. Die Idee des „Ordo“ blieb in den Aufbaujahren zentraler Bestandteil des Konzepts einer „Sozialen Marktwirtschaft“. Ein gesetzlicher Rahmen sollte in Zukunft den Märkten Handlungssicherheit geben und sie vor Übertreibungen und Selbstgefährdungen schützen. Der „Ordo“ sollte also als Vermittler zwischen wirtschaftlicher Freiheit einerseits und der Steuerbarkeit und Rechtlichkeit der gesamten Wirtschaftsentwicklung andererseits dienen.
Das Thema der Spannung zwischen individuell zu erfüllender Moralnorm und einer auch Sitten, Gesetze und Autoritäten gestaltenden Ethik lässt sich in einer historischen, einer theologischen und einer wirtschaftsethischen Betrachtung begründen und entfalten.
II. Streitende Götter – Tod des ethischen Helden
Den Auftakt zum Thema gibt uns die antike Tragödie.11 Der tragische Held stirbt. Er muss gegensätzlichen Gottheiten und Lebensmächten gehorchen, die ihn in tödliche Schuld verstricken. Die Orestie des Aischylos entwickelt dieses Thema zur Welttragödie. Der Königssohn Orestes folgt – gegen seine Gefühle – dem Befehl des Apollon, seinen Vater an der gattenmörderischen Mutter zu rächen. Nun fordern die Rache- und Muttergottheiten seinen eigenen Tod. Trotz neuer Schuld hat Orestes die Freiheit gewählt, bewusst seine ethische Berufung zu erfüllen. Er wählt die untilgbare Schuld, weil die verachtenswerte Schmach des Ungehorsams gegenüber der eigenen Bestimmung für den ethischen Helden gar nicht in Frage kommt. Des Orestes Todesurteil ist gesprochen. Die Götter selbst stehen im Kampf, und als naturgemäß Ewige beanspruchen sie, diesen mit jeweils absolutem Recht durchzufechten.
Wir lernen daraus ein Vierfaches. Erstens neigt der isolierte moralische Anspruch zur Absolutheit und lässt oft keinen Ausweg offen. Das mag für den Unterabteilungsleiter, der korrupte Praktiken zu melden hätte, noch die kluge Frage des „Wie“ offen lassen, was aber keine ethische, sondern eine organisatorische Kontextfrage ist. Das „dass“ ist unverhandelbar, und auch die Drohung persönlicher Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen. Diese Absolutheit steht daher immer in Konflikt mit anderen moralischen Imperativen, wie dem Schutz der eigenen Familie oder der Mitarbeiterschaft.
Zweitens wählt der moralisch Gehorsame die innere Freiheit. Diese Selbstbehauptung überwiegt nicht nur Leben und Schmach des Feiglings. Sie überwiegt auch die durch neue Schuld nachfolgende Schmach. Deshalb ist der unfreiwillige Rächer und zum Tode bestimmte Orestes klar ein Held.
Drittens bleibt eine Welt mit entgegengesetzten moralischen Imperativen unlösbar in Widersprüchen gefangen. Der Held muss in ihr scheitern, der Feigling hat zumindest eine vorläufige Chance, zu überleben. Man muss bei dieser Überlebensstrategie an den gegenwärtig-allgegenwärtigen Funktionärsstaat, quer durch Parteien, Medien, Verbände und Konzerne, mit seinen unzähligen Absicherungen, Absprachen und unübersehbaren Verantwortungsverschiebungen, denken.
Viertens wird deutlich, dass dies kein allein individuelles Problem, sondern ein Konfliktherd ist, in dem Moral, die das Zusammenleben ermöglichen sollte, es zugleich vergiftet. Die Möglichkeit eines Gemeinwesens steht selbst in Frage. Wer sorgt nun für Linderung, für eine Abstufung in der Hierarchie der Rechtsprinzipien? Wer hat die Autorität, die Absolutheiten zu relativieren?
Die Genialität des Aischylos liegt darin, wie er die Geburt der Polis, also einer human lebbaren bürgerlichen Ordnung, aus diesem Widerspruch hervorgehen lässt. Geboren wird der Keim des Rechtsstaats mit seinen maßvollen Prinzipien. Athene selbst erwirkt beim Göttervater Zeus die Erlaubnis, das für Götter unlösbare Problem in menschliche Hände zu legen! Die Ältesten und Weisen sollten zusammenkommen, um als Institution, nämlich als das Blutgericht der Stadt Athen, ein menschliches Urteil nach den Erfordernissen menschlichen Zusammenlebens zu fällen.
Die Autorität des Allerkennenden ist also notwendig, um die rasenden Götter, die Lebensmächte, nach menschmöglichem Maß zu hierarchisieren, ja zu zivilisieren. Die Erinnyen, Rachegöttinnen, verbleiben, in einer im Fuße des Felsens Areopag verborgenen Kammer hausend, ebenso bewahrt wie die stets drohende Todesstrafe. Sie garantieren, dass in der Bürgergemeinschaft die Gottesfurcht und deshalb die Gesetzestreue erhalten bleiben.
Orestes wird freigesprochen. Ebenso wie im abendländischen Naturrecht wird das Menschenmaß für Gesetz und Institution aus dem Erhaltungswillen der Gottheit heraus geboren, die dafür die Anwendung göttlicher Absolutheit relativiert! Sie relativiert sie, indem sie diese nicht abschafft, sondern hierarchisiert und den menschlichen Leistungsmöglichkeiten nachformt. Der Held, welcher der Ethik individueller Moral folgt, ist zum Scheitern verurteilt, wenn nicht eine institutionelle Regelung zu seiner wirksamen Rechtfertigung eingerichtet wird. In unserem Beispiel wäre das etwa ein Schutzprogramm für Whistleblower sowie ein bindendes Regelwerk zur Beseitigung der Missstände.
III. Gott und „Ordo“ in der modernen Religionsgeschichte
Nun müssen wir mit Schaudern erkennen, wie diese Begründung bürgerlicher Sittlichkeit und Norm in der Bewegung der sogenannten Postmoderne in allen Teilen aufgelöst wird. Entkräftet ist in der westlichen Welt die zu Zeiten des Monotheismus und Deismus noch vorausgesetzte Einheit der Welt. Damit wird die Postmoderne als eine Verfallsphase moderner Religionsgeschichte erkennbar. Zuletzt hatte der Westfälische Friede 1648 eine zivile Ordnung geschaffen, die national und international die Interpretation des Naturrechts menschlichen Regelwerken anvertraute. Der moderne Rechtsstaat ist die nicht hoch genug zu schätzende Frucht dieses von Menschen gestalteten „ordo mundi“. Ihm vorausgegangen war der schreckliche Religionskrieg, in dem die sich verabsolutierenden Konfessionen an der Interpretation des göttlichen Rechts ebenso gescheitert waren, wie in der Vorantike die streitenden Götter.
Aber seit 1789 stürzt schrittweise mit dem Gottesglauben jene Autorität, welche die zu interpretierende Welteinheit garantiert hatte. Es verfällt der Glaube an eine einheitliche Weltschöpfung und damit Weltlogik. Ein ontologischer Pluralismus12 verneint die Einheit in der Vielfalt nicht nur für Sitte, Gesetz, Ökonomie und Anthropologie, sondern endlich sogar für Physik und Mathematik. Im Neukantianismus, Nietzscheanismus und Neomarxismus bricht der Glaube an die Wahrheit schlechthin zusammen. Es ist kein menschlich zielführender Diskurs mehr über die Weltgestaltung möglich.
Alte Utopien werden nun zu mächtigen, einander auf den Tod bekämpfenden Ideologien. Politische Ziele werden nicht mehr an realen Erfahrungen der Herkunft, sondern an einer stets unerreichten, perfekten Zukunft gemessen. Wie die alten Götter kennen die gegensätzlichen Ideologien keine Kompromisse. Den neuzeitlichen Naturwissenschaften entnahmen sie einst das Argument für den Fortschrittsglauben an die angeblich vollständige mathematische Beherrschbarkeit der Wirklichkeit. Als solcher Wahn scheitern musste, scheiterte auch die von ihnen geprägte kulturell-politische Wirklichkeit. Nachdem das zu enge naturwissenschaftliche Paradigma in den erkenntnistheoretischen, historischen und ethischen Disziplinen scheiterte, erfolgte unmittelbar der Rückfall in das „anything goes“ der Postmoderne.
Es muss daran erinnert werden, dass alle größeren Zivilisationen der Geschichte einheitlich hierarchisierte und strukturierte Weltbilder zur Grundlage benötigten. Das sogenannte „Achsenzeitalter“, etwa 800 bis 500 v.Chr., brachte die heutigen Weltreligionen hervor, die Grundlage für weite Imperien, Kultur und Reichtum wurden. Die Bewegung zum Monotheismus war vielfältig und unterschiedlich konsequent, aber prägend. Vor und nach dieser Zeit entfalteten sich grausamste Kriege gegensätzlicher Kulte, Volks- und Stadtgottheiten. Der eine Schöpfer ist die konsequenteste Antwort auf die Frage nach der Welteinheit in Natur, Ethik und Logik, wobei letztere notwendig die Metaphysik einschließt.
Der biblische Monotheismus vollendet konsequent den Weg aus dem Mythos zum Logos – dem Logos einer vernünftigen Welteinheit. Die Postmoderne verabschiedet nicht nur die Vernunft, sondern damit jede begriffliche Grundlage für ethische und sittliche Konventionen. Den Resten des „Ordo“, die noch aus institutioneller Trägheit oder erlebter Erfahrung heraus aufrechterhalten werden, mangelt die Stütze einer metaphysisch – man sagt heute mangels konsensfähiger Konzepte „ganzheitlich“ – begründeten Wissenschaft.
Die sittlichen Imperative, die einst aus Weltstruktur und Menschennatur abgeleitet waren, zerstieben zu beliebigen Setzungen, die angeblich aus subjektiven Interessen geboren werden. Die ab 1918 vorherrschende positive Rechtslehre13 kann als Legitimitätsgrund für Gesetze nur noch die pure Faktizität geordneter Gesetzgebungsverfahren anführen. Die historischen und politischen Wissenschaften werden durch die formalistische und nur scheinbar objektive Soziologie umgeprägt und teils ersetzt. Die Wirtschaftswissenschaften verlagern das Verstehen von Empirie weitgehend auf mathematisch-statistische Modelle. Überall ersetzt die Flucht in Formalismus kategorial-kohärentes Denken.
Teil 2 folgt in der nächsten Ausgabe.
Prof. Dr. Helmut de Craigher
Berater für Unternehmer und Menschen in Verantwortung. Honorarprofessor für Soziale Arbeit, Internationale Hochschule Liebenzell.
1 Der Begriff wurde unter Berufung auf eine mittelalterliche Konzeption gewählt, welche die theologisch legitimierte Reichsordnung als Heilmittel gegen die als teuflisch empfundene politische Anarchie setzte. Die Gründungsaufsätze Euckens, v.a. „Das ordnungspolitische Problem“ (1948) und „Die Wettbewerbsordnung und ihre Verwirklichung“ (1949) erschienen in der eigens gegründeten Reihe Ordo – Jahrbuch für die Wirtschaft, die bis heute fortbesteht. Sie wurden später als Kapitel seines posthumen Lehrwerks Grundsätze der Wirtschaftspolitik (1952) leicht überarbeitet übernommen.
2 Eine umfangreiche Diskussion zur „Gier der Manager“ schloss sich an die Finanzkrise 2007 bis 2009 an. Als prominenten Zeugen zitiert das Manager-Magazin vom 25.06.2009 den Dalai Lama, man achte auf die Reihenfolge: Er sehe „die übertriebene Gier, die Spekulation und die mangelnde Transparenz des Systems“ als elementare Gründe für die globale Krise. Bereits vor der Krise beschäftigten sich akademische Beiträge intensiv mit der Frage, ob nicht die Gier der Finanzanleger zu realwirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Krisen führe. Vgl. Kropfberger, D. (2007).
3 Persönliche Verkommenheit und geradezu programmatische Würdelosigkeit präsentierte der kultische Bankerfilm „The Wolf of the Wallstreet“, mit Leonardo di Caprio in der Hauptrolle, von 2013. Der unmoralische Banker ist inzwischen zur Hauptfigur einer eigenen literarischen Gattung geworden.
4 Sowohl die individuelle Handlung als auch das staatliche Tun verfolgen gemeinsam nach Aristoteles das oberste Ziel des Menschen, nämlich das Glück, seine Wesensanlagen in vollkommener Weise bewusst zu erfüllen. Verstandestugenden und Charaktertugenden seien in gleichem Umfang erforderlich, um das oberste Glücksziel zu erreichen. Diese Voraussetzungen sind bereits in der Einleitung (Buch I, 1983, 5) etwa der Nikomachischen Ethik deutlich.
5 Vgl. hierzu de Craigher, H. Geldordnung in der Krise – Die enteignete Demokratie (2014). Zeitschrift für Marktwirtschaft und Ethik, Journal of Markets and Ethics, Winter 2014, 57–128.
6 Das Ausmaß, in dem Kartellbehörden heute wettbewerbsbeschränkende Strukturen und Verhalten abbauen können, ist stark durch eine Reihe von Parametern eingeschränkt. Dazu gehören etwa unterschiedliche nationale und internationale Marktzuschnitte, Konzernverflechtungen und öffentliche Versorgungsaufträge auch nach Privatisierung staatlicher Konzerne.
7 „Why don’t we convert the ‚climate change‘ in a business attraction?“ Wir empfehlen hierzu die biographisch geprägte Berichterstattung aus den USA durch den mitbeteiligten Hamburger Großinvestor Hartmut Bachmann (2020, 120). Das Buch erscheint in Titel und Aufmachung spektakulär, ist aber unbedingt authentisch im persönlichen Bericht.
8 Vgl. de Craigher, H. „Die digitale Revolution. Wie mit dieser Herausforderung umgehen?“ (2016) https://culture-counsel.de-craigher.de/doku-veranst_10-12_11_16.html
9 Vgl. „Die Idee des Ordo im Denken Walter Euckens“ in Böhm, F.: Freiheit und Ordnung in der Marktwirtschaft (1980, 11–51)
10 s. insbes. Eucken, W.: Grundsätze der Wirtschaftspolitik (1952, 241ff)
11 Vgl. zum folgenden Abschnitt das erste Kapitel bei Weinstock, H. (1986, 7ff)
12 Relativistische (Nelson Goodman, 1984) und pragmatische (William James, 2001) Pluralismen gehen von einer nicht einheitlich strukturierten Welt aus. Sie verwechseln grundsätzlich das Nichtwissen des Welthintergrunds mit seinem logischen Nichtsein, machen also bei ihrer Ablehnung von Ontologie selbst eine implizit ontologische Aussage. Ausdrücklichen ontologischen Pluralismus gibt es auch in der akademischen Theologie, wo er die Ablehnung eines einheitlichen Wirklichkeitskonzepts meint. Ontologischer Pluralismus – implizit oder ausdrücklich – sieht sich derselben Problematik wie dualistische Weltkonstruktionen gegenüber: Zwei oder mehr unvereinbare Pole oder Entitäten, die nebeneinander oder gegeneinander fortbestehen, setzen ein Substrat oder einen Raum voraus, der ihr gleichzeitiges Dasein ermöglicht und in der Waage hält. Erst an diesem Punkt beginnt philosophisches Denken – nämlich methodisch transzendental und spekulativ – überhaupt!
13 Der Rechtspositivismus kann als Versuch gesehen werden, die staatliche Ordnungsfunktion angesichts rein empirisch gewendeter Wissenschaften zu wahren. Da ohne naturrechtliche oder religiöse Legitimation die Staatsautorität zu zerfallen droht, wird für die prozessuale Entstehung (z.B. Hans Kelsen) oder die funktional-soziale Wirkung (z.B. Herbert L.A. Hart) als ausreichende Legitimationen argumentiert.







