von Johannes Zabel
Was ist ein Fehler? Ein Rechenfehler kann schnell bewiesen werden. Andere Fehler oder vermeintliche Fehler dagegen können strittig sein. Ein Fehler in der Politik dürfte mit einer Diskussion von Für und Wider begleitet sein – wegen möglicher Uneindeutigkeit. Und Fehler können sich auch erst ex post als Fehler herausstellen, die ex ante noch nicht erkennbar waren. Eine fälschliche Rechenaufgabe ist von Beginn an als falsch zu erkennen. Aber das Leben ist gekennzeichnet von Situationen, die ein Risiko darstellen oder sogar eine Unsicherheit (die nicht mehr operationalisiert werden kann wie ein Risiko, das bestimmte Eintrittswahrscheinlichkeiten hat).
Über Fehler lässt sich trefflich streiten. Bewertungen von Fehlern können dann auch die persönliche Sphäre erreichen, die mit Kategorien von Schuld und Moral verbunden werden. Aber vor diesen Kategorien und einer vorschnellen Bewertung sind die „Fehler“ selbst zu untersuchen. Wenn bei Kapitalanlagen die Kriterien von Ertrag und Risiko im Vordergrund stehen: Ein hoher potentieller Ertrag ist oft mit einem höheren Risiko verbunden und umgekehrt. Das „Sparbuch“ steht dann im Kontrast zur „Börsenspekulation“. Und hier kommt dann die persönliche Präferenz bzw. die individuelle Risikoneigung zum Ausdruck, die ausschlaggebend sein kann. Kann diese aber ein „Fehler“ sein? Aus ökonomischer Sicht ist die Sparbuchneigung eher ein Fehler. Aber darf die Ökonomie hier das ganze Leben bestimmen?
Die Ökonomie hat ihren Grundansatz bei den persönlichen Präferenzen eines Konsumenten, wobei dann ein Abgleich mit den Marktbedingungen erfolgt und – im Idealfall – Konsument und Produzent sich treffen. Es gibt Situationen, in denen eine Fehlerursache bei den persönlichen Präferenzen eines Menschen ansetzen müsste: Klar ist, dass ein Mensch mit Höhenangst nicht Dachdecker werden sollte und Pilot ohnehin nicht. Und ein Polizist muss auch notfalls schießen können. Der Beruf sollte zur Person passen. Und wenn dem so nicht sein sollte, wäre ein „Fehler“ zu vermuten. Aber dieser „Fehler“ würde dann weniger in der Person liegen als z. B. im ausgeübten Beruf dieser Person. Das ist ein Unterschied. Person und Beruf müssen grundsätzlich gut zusammenfinden. Aber wenn eine Unstimmigkeit zwischen beiden vorliegen sollte, dann liegt ein möglicher Fehler weniger bei der Person als beim ausgeübten Beruf dieser Person.
Ein Mensch kann aus christlicher Sicht keinen „Fehler“ haben bzw. ein solcher sein. Nur die Umstände oder andere Faktoren können zu Einschätzungen führen, die als Fehler bezeichnet werden können. So darf eine Person mit „Sparbuchmentalität“ nicht erwarten, große Gewinne zu erleben. Die Zielkonflikte sind Teil unseres Lebens. Sie fordern aber Entscheidungen mehr heraus als Situationen einer Zielharmonie, die keiner Richtungsänderung bedürfen. „Fehler“ sind also vielfältig und eine Bewertung entzieht sich einer klaren moralischen Bewertung der handelnden Person, wenn äußere Umstände dominieren und sich sogar ändern. Wenn der Mensch in seinen Entscheidungen nicht gänzlich frei ist, in welchem Umfang kann er dafür Verantwortung übernehmen? Ein alter Grundsatz lautet: Das Unmögliche kann nicht verlangt werden. Und in diesen Situationen kann kaum von „Schuld“ gesprochen werden, wenn das Unmögliche doch auch unmöglich blieb.
Ein möglicher Fehler erfolgt durch Menschen, die aber gelegentlich auf äußere widrige Umstände verweisen können. Wo liegt dann eine Schuld, wenn überhaupt eine vorliegt? Nun ist es auch eine Gefahr, nur aufgrund äußerer Umstände eine Person freizusprechen. Das „System“ sei dann schuld. Auch das wäre einseitig.
Deshalb ist die Intention des handelnden Menschen so wichtig, um mögliche Fehler beurteilen zu können. Nur wie kann diese Intention ermittelt werden, um „Schuld“ zuordnen zu können? Gibt es eine klare Linie der Kompetenz-Zuschreibungen von Person einerseits und Umständen andererseits? Eine Person kann sich im Streitfall auf mangelnde Freiheit berufen und widrige, äußere Umstände zur Rechtfertigung anführen. Andere Personen können die gleiche Handlung anders bewerten und den Umständen eine kleinere Erklärungskraft zuweisen – und damit die Schuld der handelnden Person betonen. Und hier steht wieder das Erklärungspaar Mensch und System im Vordergrund. Und so wurde in den letzten Jahrzehnten auch das Kriterium einer „strukturellen Sünde“ diskutiert. Nicht nur der Mensch kann sündhaft sein, sondern auch das System. Und moralische Fehlerzuschreibungen werden dann schwieriger.
Über Fehler lässt sich trefflich streiten. Und damit auch über Schuld. In der Politik scheint der Streit über „Fehler“ am größten zu sein. Mehr als im Bereich der Wirtschaft und des Arbeitslebens. In der Politik geht es häufiger um Grundsätze und Grundüberzeugungen, die wiederum auf Präferenzen beruhen. In der Ökonomie werden diese persönlichen Präferenzen oft als unhinterfragte Grundlegung akzeptiert. Nur eine Ökonomie der Totalisierung aller Lebensbereiche unterwirft auch die Ehe einem ökonomischen Kalkül. Dann können „Fehler“ auch eindeutiger erkannt werden, als eine Interpretation ökonomischen Fehlverhaltens. Doch dem ist zu widersprechen: Die Ehe ist kein Rechenexempel. Das führt im Umkehrschluss auch zur Einsicht, dass Fehler sich nicht immer so eindeutig als solche erweisen lassen. Nur bei einem Rechenexempel sind Fehler eindeutig zuzuordnen. Der Mensch ist aber mehr als ein Rechenexempel und Fehler sind dann nicht mehr so einfach zuzuordnen in diesem Zusammenhang von Mensch und System. Und die Politik umfasst beides: Mensch und System. Das provoziert noch mehr Fragestellungen, incl. möglicher Schuldvorwürfe. Und mit diesen Schuldvorwürfen steigt auch die Anzahl möglicher ungerechtfertigter Schuldvorwürfe. In diesem Kontext passt ein biblisches Zitat: Wer ohne Sünde ist, werfe als Erster einen Stein. Ein „Stein“ kann keine Antwort sein auf eine komplexe Fragestellung.
Und im Nachhinein ist man immer klüger. Besonders beim Lottospiel. Da weiß man nach der Ziehung der Lottozahlen immer genau, ob man einen „Fehler“ begangen hat. Nur ist diese Fragestellung hier fehl am Platze. Schon beim Kauf des Lottoscheines ist darüber nachzudenken. Und in der Politik ist eine Bewertung des Nachhineins besonders ausgeprägt. Der Erfolg hat viele Väter oder Mütter, aber der Misserfolg ist ein Waisenkind. In der Politik gibt es mehr unbeabsichtigte Folgen absichtsvollen Handelns als in anderen Lebensbereichen. Aber manchmal kann ein Fehler in der Politik doch kein „Fehler“ sein: am Abend des 9. November 1989 verkündete der Regierungssprecher der DDR, Günter Schabowski, einen Beschluss, der erst einen Tag später öffentlich werden sollte. Ein Fehler? Ein menschlicher (glücklicher) Irrtum, diese Vorzeitigkeit, aber ein Fehler?
Johannes Zabel
Geburt in Castrop-Rauxel, 1958. Studium BWL, VWL und Soziologie in Berlin und Köln, Diplom-Volkswirt. Mitarbeiter im Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages 1988–1990. Mitarbeiter in der CDU-Bundesgeschäftsstelle 1990–1991. Landesvertretung Berlin in Bonn: Büroleiter beim Senator für Bundes- und Europaangelegenheiten 1991–1997. Eintritt in den Dominikanerorden. Diplom-Theologe, Priesterweihe 2007. Seit 2024 in München an der Theatinerkirche St. Kajetan, Prior und Kirchenrektor. Vorsitzender der Joseph-Höffner-Gesellschaft für Christliche Soziallehre. Mitglied der sozialethischen päpstlichen Stiftung „Centesimus annus“. Mitglied und Beisitzer im Vorstand der GWE.







