Zur gescheiterten Richterwahl für das Bundesverfassungsgericht
Es war ein gewaltiger Paukenschlag, als vor der parlamentarischen Sommerpause unter großer medialer Aufmerksamkeit die Wahl der Juraprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin durch den Deutschen Bundestag scheiterte.
Dem Tag der am Ende verschobenen Abstimmung war ein breiter Protest in der Öffentlichkeit, besonders in den sozialen Medien, vorausgegangen; und selbst einige katholische Bischöfe hatten im Vorfeld ihre Bedenken gegen die Kandidatur der Potsdamer Hochschullehrerin geäußert.
Der Grund des Protests war nicht etwa die wissenschaftliche Qualifikation der Kandidatin, die niemand in Frage stellte, sondern ihre ethischen Überzeugungen.
Denn in einer Festschrift hatte sie sich 2024 zustimmend zu Überlegungen ihres akademischen Lehrers Horst Dreier geäußert, dessen eigene Nominierung für das oberste deutsche Gericht 2008 ebenfalls gescheitert war: „Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert“, so Brosius-Gersdorf, „ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss. Menschenwürde- und Lebensschutz sind rechtlich entkoppelt.“1 Mehrere andere Autoren der Festschrift äußern sich ähnlich zustimmend zu Dreiers Fehlschluss-Behauptung.
Worum geht es dabei?
Dem Vorwurf des naturalistischen Fehlschlusses, der auch als Sein-Sollens-Fehlschluss bezeichnet wird, liegt die Position des sog. Non-Naturalismus zugrunde, die auf die Philosophen David Hume (1711-1776) und George Edward Moore (1873-1958) zurückgeht.
Im Kern geht es darum, dass man aus der Tatsache, dass etwas existiert (= Sein), nicht schließen dürfe, dass es auch existieren soll. Aus Aussagen über das Sein, so das Argument, darf man ausschließlich Aussagen über das Sein herleiten.
Zum Beispiel könnte man aus den beiden Seinssätzen „München liegt in Deutschland.“ und „Deutschland liegt in Europa.“ logisch auf die Seinsaussage schließen: „München liegt in Europa.“
Um aus einem Argument Wertaussagen logisch herzuleiten, benötigt man demgegenüber mindestens eine wertende Annahme. So könnte man zum Beispiel aus dem Seinssatz „München liegt in Europa.“ und dem wertenden Satz „In München ist es schön.“ auf den wertenden Satz schließen: „In Europa gibt es einen Ort, an dem es schön ist.“
„Humes Gesetz“, die bekannteste Variante des Arguments, wendet diesen Sachverhalt auf die Moral an. Danach darf man – ohne zusätzliche Annahmen – nicht von einer Beschreibung eines Zustandes in der Welt auf ein moralisches Gebot schließen.
Aus der Tatsache etwa, dass Menschen gern Bier trinken (= Sein), darf also nicht geschlossen werden, dass es moralisch richtig ist, dass sie (oder andere Menschen) Bier trinken (= Sollen).
Aus der Tatsache, dass ein Mensch eine bestimmte Krankheit hat (= Sein), kann man nicht schließen, dass es moralisch gut ist, dass der Mensch diese Krankheit hat (= Sollen).
Und aus der Tatsache, dass es in meinem Schlafzimmer heute Nacht eine Mücke gab (= Sein), kann nicht geschlossen werden, dass dieses Insekt auch existieren sollte. (Im Gegenteil: Ich fühlte mich moralisch sogar im Recht, als ich sie erschlug!)
Das alles ist naheliegend.
Worin also besteht das Problem?
Das Problem liegt darin, dass die Juraprofessorin das Sein-Sollens-Argument auch auf den Menschen anwendet, indem sie sagt, aus der Tatsache, dass „menschliches Leben“ (ist das etwas anderes als ein Mensch?) existiert (= Sein), dürfe nicht geschlossen werden, dass dieses Leben auch schutzwürdig sei (= Sein).
Das aber ist die wesentliche Annahme unseres Grundgesetzes, das in seinem ersten Artikel besagt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Dieser Verfassungsartikel wird traditionell christlich begründet – daraus, dass Gott den Menschen als sein Ebenbild und mit einer unendlichen Würde geschaffen hat (Genesis 1,26-27).
Der Non-Naturalismus ist eines der Grunddogmen der Moderne. Es ist die Arbeitsgrundlage aller modernen Erfahrungswissenschaften; selbst in der Theologie der Gegenwart nimmt man typischerweise Humes Gesetz als Basis.
Dabei ist der Non-Naturalismus nur Ausdruck einer spezifischen Philosophie, die man gar nicht teilen muss.
1981 veröffentlichte der schottischamerikanische Philosoph Alasdair MacIntyre (1929-2025) ein einflussreiches Buch („Verlust der Tugend: Zur moralischen Krise der Gegenwart“), in dem er darlegte, auf welch tönernen Füßen der angeblich so sichere Non-Naturalismus steht.
MacIntyres Hauptthese: Der Ethik ist das Telos abhandengekommen!
MacIntyre zeigt, dass Humes Gesetz nur auf der Basis einer Ethik (dem „Emotivismus“) Geltung beanspruchen könne, nach der moralische Urteile lediglich Ausdruck eigener emotionaler Einstellungen sind.
Nach dieser Position können moralische Aussagen nie beanspruchen, wahr oder falsch zu sein, sondern können lediglich subjektive Überzeugungen (sog. Subjektivismus) oder kollektive Bräuche (sog. Relativismus) ausdrücken.
Von der Antike bis weit ins 18. Jahrhundert hinein wurde das, so MacIntyre, jedoch ganz anders gesehen.
Wenn etwa Aristoteles oder Thomas von Aquin vom „Menschen“ sprachen, dann machten sie damit nicht nur eine Existenzaussage (= Sein), sondern auch eine Aussage über eine mit dessen Sein verbundene Aufgabe: ein Telos (griech.: Ziel, Bestimmung), das bezeichnet, woraufhin der Mensch geschaffen ist.
Dieses Telos lebt bis heute im Begriff der allgemeinen und unveräußerlichen Menschenrechte fort. Wer von Menschenrechten spricht, begeht nämlich nichts anderes als den obigen (angeblichen) Fehlschluss: Er folgert aus der Seinstatsache, dass ein Mensch existiert, unmittelbar die Forderung, dass dieser Mensch auch bestimmte moralische Ansprüche (z. B. Grundrechte) hat.
Auch wenn man in der Wirtschaft davon redet, dass eine Unternehmensmitarbeiterin „professionell“ gearbeitet hat, ist typischerweise nicht das bloße Faktum (= Sein) gemeint, dass sie ihren Beruf ausgeübt hat, sondern, dass sie ihn gut ausgeübt hat – im Sinne der Zielsetzung, die ihrem Beruf zugrunde liegt.
Worum es in der Auseinandersetzung um die Wahl der Juraprofessorin im Grunde also geht, ist die Frage, ob der Mensch sich den Sinn für sein Leben selbst gibt – oder ob er den Sinn seines Lebens von Gott empfängt.
In einer geschaffenen Welt, in der Gott die Ursache allen Seins und allen Sollens ist, sind Sein und Sollen – in letzter Konsequenz – nicht voneinander trennbar.
So schließt die Bibel ganz selbstverständlich aus der Tatsache, dass etwas geschaffen ist (= Sein), darauf dass es gut ist und deshalb so sein soll: „Du (Gott) liebst alles, was ist, und verabscheust nichts von dem, was du gemacht hast; denn hättest du etwas gehasst, so hättest du es nicht geschaffen“ (Weisheit 11,24).
Die Welt ist – mit anderen Worten – liebenswert, weil Gott sie geschaffen hat.
Wir sind Gottes Ebenbild, weil Gott uns so gewollt hat, wie wir sind.
Und deshalb ist es unsere Bestimmung, unserem – von Gott empfangenen – Wesen gemäß zu leben.
Dies ist der tiefere Grund für unsere „Verantwortung vor Gott und den Menschen“, von der das deutsche Grundgesetz in seiner Präambel spricht.
Schaut man auf den Grund unseres Daseins (dass wir von Gott geschaffen sind), dann löst sich der Vorwurf des naturalistischen Fehlschlusses in nichts auf! Mehr noch: Dem Telos – dem Plan Gottes für unser Leben – zu folgen, ist nach christlicher Überzeugung sogar der einzige Weg, um glücklich zu werden.
Es ist, so die Bibel, (allein) das Leben in der göttlichen Wahrheit, das uns frei macht (Johannes 8,32).
Oder, wie es Papst Benedikt in seiner letzten Enzyklika ausdrückte: „Jeder findet sein Glück, indem er in den Plan einwilligt, den Gott für ihn hat, um ihn vollkommen zu verwirklichen“ (Caritas in Veritate, Nr. 1).
Und genau darin liegt der Skandal um die verhinderte Verfassungsrichterin: Wer einem Menschen nicht (die volle) Menschenwürde zuerkennen möchte – die Juristin diskutiert verschiedene Abstufungen der Menschenwürdegarantie für den Embryo –, der entkernt gewissermaßen unsere Verfassung:
Denn er hält den Menschen dann nicht mehr um seiner selbst willen für liebens- und schützenswert.
Würde ist dann nicht mehr etwas, das der Mensch hat, sondern das ihm – mehr oder weniger großzügig – von irgendwelchen Parlamenten oder Gerichten zuerkannt wird.
Letztlich ist unter diesen Bedingungen nicht einmal mehr klar, was eigentlich ein Mensch ist.
Schon MacIntyre hatte darauf hingewiesen, dass die Abkehr von der Teleologie notwendig in einen Nominalismus münden werde, der bestreitet, dass allgemeine Begriffe reale Entsprechungen haben könnten.
Die endlosen Definitionsversuche in der Lebensrechtsdebatte, ob es Unterschiede zwischen Menschen und „menschlichem Leben“ gebe, was das Menschsein voraussetzt und wann es beginnt oder endet, machen deutlich, wie recht er damit hatte.
Wie es scheint, drehen sich praktisch alle ethischen Debatten, die wir heute in der Politik führen, genau hierum: ob der Mensch sich selbst seine Bestimmung gibt oder ob er diese von Gott empfängt.
Wenn die Tatsache, dass ein Mensch existiert, nicht ausdrückt, dass er auch existieren soll, dann spräche moralisch nichts gegen assistierten Suizid oder (freiwillige) Euthanasie.
Wenn der Mensch vor der Geburt nur ein „Zellhaufen“ ohne Wert ist, dann wären verbrauchende Embryonenforschung und Abtreibung moralisch völlig unbedenklich.
Wenn die Tatsache, dass ich biologisch ein Mann bin, nicht ausdrückt, dass ich ein Mann sein soll, dann könnte ich (je nach Stand der Medizin) mein Geschlecht beliebig operativ verändern (lassen).
Es ist das Telos – die Bestimmung – des Menschen, an der alle diese Fragen hängen.
Solange es aber Gott ist, der einen Plan hat für unser Leben, in den zu stellen jeder einzelne von uns aufgefordert ist, ist es keineswegs ein logischer „Fehlschluss“, sondern ein Gebot der Vernunft, wenn Bischöfe ihr Befremden darüber äußern, dass eine Kandidatin für das Verfassungsgericht Menschsein und Menschenwürde teilweise voneinander trennen will.
Vor allem aber ist es ein Gebot der Moral.
Denn an der Frage nach der Bestimmung des Menschen hängt die Unveräußerlichkeit der Menschenrechte.
Und dazu kann die Kirche unmöglich schweigen.
Prof. Dr. Christian Müller
lehrt Volkswirtschaftslehre, ökonomische Bildung und Wirtschaftsethik an der Universität Münster.
Kürzlich erschien sein neuestes Buch „Grundzüge der Wirtschafts- und Unternehmensethik“
(Schäffer-Poeschel).
Der Beitrag erschien zuerst in Die Tagespost vom 8. August 2025.
1* Frauke Brosius-Gersdorf: Menschenwürdegarantie und Lebensrecht für das Ungeborene. Reformbedarf beim Schwangerschaftsabbruch, in: F. Brosius-Gersdorf u. a. (Hrsg.):
Rechtskonflikte: Festschrift für Horst Dreier zum 70. Geburtstag, Tübingen: Mohr-Siebeck, S. 756. Sie bezieht sich dabei zustimmend auf eine Aussage Horst Dreiers.





