Gesellschaft für Wirtschaft und Ethik

Autonomie braucht Moral

Pater Engelbert Recktenwald FSSP

Autonomie steht gegenwärtig hoch im Kurs. Der Mensch, so scheint es, bestimmt heute selbst, wer er ist und was er sein soll. Jeder moralisierende Einwand von außen in Bezug auf seine individuellen Lebenspläne wäre eine Verletzung seiner Selbstbestimmung – und damit seiner Menschenwürde. Moderne Theologen unterwerfen inzwischen selbst Gott dem menschlichen Streben nach Autonomie. Freiheit und Würde des Menschen, behauptete etwa der Freiburger Fundamentaltheologe Magnus Striet, könnten „nur einen Gott akzeptieren, der sich in ihr moralisches Universum einfügt.“

Weil sich die Vertreter eines solchermaßen verabsolutierten Autonomieverständnisses ausgerechnet auf Immanuel Kant beziehen, schaltete sich nun auch der Kant-Experte Pater Engelbert Recktenwald FSSP in die Diskussion ein. Mit seinem neuen Buch „Autonomie“ bemüht er sich um eine „philosophische Klärung“ der Begrifflichkeiten. Wirtschaft und Ethik wollte Näheres wissen.


Kann Selbstbestimmung scheitern?

Wirtschaft und Ethik:
Was ist überhaupt „Autonomie“? Könnten Sie eine Definition geben?

Recktenwald:
Autonomie bedeutet Selbstbestimmung durch Selbstgesetzgebung. Die Autonomie der griechischen Polis bestand in der Freiheit, nach eigenen Gesetzen die inneren Angelegenheiten zu ordnen. Das ist der historische Ursprung des Begriffs. In der Anwendung auf den Einzelnen bedeutet es: Ich bestimme mein Leben nach selbstgewählten Prinzipien und Wertvorstellungen. Ich bestimme selbst, was mir wichtig ist. Hier stellt sich nun die Frage: Gibt es Dinge, die wichtig sind unabhängig davon, ob ich sie für wichtig halte oder nicht? Kann meine Selbstbestimmung scheitern, weil ich falsche Wertvorstellungen habe? Ist ungehinderte Selbstbestimmung allein schon ein Garant für ein gelingendes Leben?

Wirtschaft und Ethik:
Die modernen Befürworter der Autonomie des Menschen beziehen sich meist auf Immanuel Kant, der in seiner berühmten Definition ja festlegte, dass „Aufklärung“ der Weg des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit ist. Berufen sie sich zurecht auf ihn?

Recktenwald:
Bei Kant wird die Autonomie zum Schlüsselbegriff seiner Ethik. Er wendet das Wort in seiner präzisen Bedeutung als „Selbstbestimmung durch Selbstgesetzgebung“ auf den einzelnen Menschen an. Die entscheidende Frage, die sich dabei stellt, lautet: Was ist das für ein Gesetz? Kants Antwort ist klar: Es ist das Sittengesetz. Damit haben wir das exakte Gegenteil zu Nietzsches Autonomiekonzept: Bei Kant ist der Mensch nur dank seiner Moralität autonom, bei Nietzsche nur dann, wenn er sich von den Fesseln der Moral befreit. Das „Selbst“ der Selbstgesetzgebung ist bei Kant nicht der einzelne Mensch, sondern die Vernunft, die allen Menschen, ja allen möglichen Vernunftwesen gemeinsam ist. Deshalb ist das Sittengesetz von strengster Allgemeingültigkeit. Kants Autonomie hat also nichts mit der Vorstellung zu tun, dass der einzelne Mensch sich seine eigenen moralischen Werte und Normen entwirft. Das Subjekt der kantischen Autonomie ist die praktische Vernunft, das der modernen Autonomie dasjenige, was Kant die Privatwillkür nennt. Diese Privatwillkür hat ihren legitimen Spielraum nur innerhalb dessen, was das Sittengesetz erlaubt. Für Kant ist es völlig ausgeschlossen, im Namen der Autonomie sich über die Moral hinwegzusetzen, weil für ihn die Autonomie gerade durch das Sittengesetz definiert ist.

Der Gegenbegriff zur Autonomie ist Heteronomie, also Fremdbestimmung. Heteronom handelt der Mensch nach Kant dann, wenn er sich von seinen Neigungen bestimmen lässt. Neigungen, Triebe, Gefühle, Leidenschaften gehören zur Naturkausalität. Wenn sich der Mensch von ihnen leiten lässt, liefert er sich der Naturkausalität aus, ähnlich wie ein Tier. Ein solcher Mensch lässt zu, dass sich seine innere Freiheit vermindert. Im Falle des Suchtverhaltens wird das offensichtlich. Aus der Naturkausalität befreit sich der Mensch nach Kant durch das Sittengesetz als dem Gesetz seiner Vernunft. Die Moralfähigkeit ist es, wodurch der Mensch sich vom Tier unterscheidet und zu freiem Handeln fähig ist. Dadurch kommt es bei Kant zu der berühmten Alternative: Der Mensch handelt entweder aus Neigung oder aus Pflicht. Im ersten Fall handelt er heteronom, im zweiten Fall autonom. Sie merken: Dieser Autonomiebegriff hat mit dem modernen Autonomiebegriff, der eine Begrenzung durch die Moral nötig hat, nicht mehr viel zu tun. Kants Autonomie ist gerade selber diese Grenze. Deshalb kommt er zu Formulierungen, die in modernen Ohren geradezu widersinnig klingen, etwa wenn er schreibt, dass der Mensch seine Freiheit im höchsten Grade damit beweist, „dass er der Stimme der Pflicht nicht widerstehen kann.“ Dahinter steht die Überzeugung, dass die höchste Bestimmung des Menschen in der moralischen Bewährung besteht. Diese Erkenntnis hat Kant mit dem Christentum gemeinsam. Der Sinn unseres Lebens besteht darin, moralisch gute Menschen zu werden, uns zu heiligen.

Autonomie braucht das Sittengesetz

Viel größer ist nun die Schnittmenge, die der moderne Autonomiebegriff mit Kants „Mündigkeit“ gemeinsam hat. „Mündigkeit“ ist nach Kant die Fähigkeit, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen. Man könnte das die Urteilsautonomie nennen. Diese spielt in der Entwicklungspsychologie eine große Rolle, etwa bei Jean Piaget und Lawrence Kohlberg: Das Kind soll in dem Maße, wie es zu einem Erwachsenen heranreift, fähig werden, aus eigener sittlicher Einsicht zu urteilen und zu handeln. Das entspricht ganz dem Kantischen Mündigkeitsideal. Das setzt aber voraus, dass der Gegenstand der sittlichen Einsicht gerade nicht in menschengemachten Normen aufgeht, die bloß verinnerlicht werden, wie es viele Soziologen und Psychologen von Durkheim bis Sigmund Freud behaupten. Es setzt voraus, dass es ein Sittengesetz gibt, das dem Einzelnen vorgegeben ist.

Wirtschaft und Ethik:
In den Wirtschaftswissenschaften spricht man besonders von der Konsumentensouveränität. Der Kunde weiß am besten, was für ihn gut ist – und was nicht. Wenn jemand anders dies für ihn festlegen wollte, wäre das – nach einem berühmten Wort Friedrich von Hayeks – eine „Anmaßung von Wissen“. Wie würden Sie das Konzept der Konsumentensouveränität einschätzen?

Recktenwald:
Diese Konsumentensouveränität ist genau ein Fall solcher Mündigkeit, wie Kant sie propagiert hat. Nur muss man sehen, dass sie tatsächlich an das einschlägige kompetente Wissen gebunden ist. Zur Mündigkeit gehört aber auch, die Grenzen des eigenen Wissens zu kennen. Es wäre kindisch, im Falle einer ernsten Erkrankung jede ärztliche Behandlung abzulehnen, weil man glaubt, besser als jeder Arzt zu wissen, was man hat und wie man die Krankheit therapiert. Kant selber war sehr optimistisch. Im Falle moralischen Handelns war er tatsächlich der Meinung, dass jede Belehrung und damit auch jede göttliche Offenbarung unnötig sei, ganz abgesehen davon, dass er letztere auch für unmöglich hielt. Da das Sittengesetz aus der Vernunft stamme, brauche der einzelne Mensch nur seine Vernunft zu befragen, um zu wissen, wie er moralisch handeln soll. Heute dagegen richtet man sogar Ethik-Kommissionen ein, weil sich in vielen Belangen politische Akteure und Institutionen kein eigenes sicheres Urteil mehr zutrauen – so komplex sind manche moralischen Probleme und Fragestellungen etwa in der Bioethik geworden. Eine solche Entwicklung hatte Kant zu wenig im Blick. Noch weniger konnte er sich vorstellen, dass man die Autorität der Vernunft von Grund auf in Frage stellen könne, wie es etwa Nietzsche oder Foucault getan haben. Für Kant empfängt das Sittengesetz sein „gebietendes Ansehen“ von der Vernunft. Das war ihm Grund genug, die Verpflichtungskraft des kategorischen Imperativs anzuerkennen. Mit der Verunglimpfung der Vernunft als Fehlentwicklung oder mit ihrer naturalistischen Entzauberung durch die Evolutionsbiologie wurde der Moral als Gesamtphänomen ihre Stellung und verbindliche Kraft streitig gemacht: Der Mensch ist nun nicht mehr in erster Linie ein moralisches Wesen, sondern ein Lebewesen. Moralität wird mehr oder weniger zu einem Fremdkörper, der nur so lange toleriert wird, wie er dem Lebewesen nützt. Die Rolle und Autorität, die man dem Moralgesetz einräumt, hängt also durchaus auch mit dem Bild zusammen, das man sich vom Menschen macht. Und hier kommt der göttlichen Offenbarung eine große Relevanz zu: Sie zeigt mir, dass der Mensch ein moralisches Wesen ist und ich der moralischen Evidenz durchaus trauen darf, weil sich in ihr nicht nur ein apersonaler, kategorischer Imperativ, sondern ein personaler, göttlicher Anruf manifestiert. Daraus folgt: Wenn der Sinn meines Lebens darin besteht, mich in der moralischen Bewährung zu heiligen, dann bedeutet Heiligung, Anteil zu gewinnen an der Natur Gottes und durch die Gemeinschaft mit Ihm das ewige Leben zu empfangen. Hier werden die großen ethischen Einsichten Kants heimgeholt in ein Menschenbild, in dem sie keine Fremdkörper mehr sind.

Suizid als „Verbrechen“

Wirtschaft und Ethik:
Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe explizit erlaubt. Es geht dabei davon aus, dass die Würde des Menschen auch dadurch zum Ausdruck kommt, dass er selbst bestimmen darf, wann sein Leben zu Ende sein soll. Eine besondere Begründung dieser Entscheidung – etwa mit Verweis auf schwere Leiden der betroffenen Person – dürfe hierbei nicht verlangt werden. Die Verankerung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben in der grundgesetzlich garantierten Menschenwürde verlange, dass die individuell getroffene „Entscheidung über das eigene Lebensende keiner weiteren Begründung oder Rechtfertigung bedarf.“ Ist das nicht konsequent?

Recktenwald:
Hier haben wir ein Beispiel, wo die schon erwähnte Unvereinbarkeit des modernen und des Kantischen Autonomiebegriffs unübersehbar wird. Für Kant ist der Suizid der ultimative Verrat an der eigenen Autonomie, ein Frevel gegen die eigene Würde. Deshalb nennt er ihn ein „Verbrechen“. In meinem Buch habe ich die Sicht Kants ausführlich dargelegt. Ich halte es deshalb für einen Etikettenschwindel, wenn Kant für einen Autonomiebegriff in Anspruch genommen wird, der der Rechtfertigung des Suizids dient.

Wirtschaft und Ethik:
Es ist klar, dass Autonomie ein Konzept ist, das die säkulare Gesellschaft stark propagiert. Wie aber sieht es in der Wissenschaft aus, besonders in der akademischen Theologie?

Recktenwald:
Es ist enttäuschend, dass ausgerechnet jene Theologen, die sich auf Kant berufen, sich auf die Seite des antikantischen Autonomiebegriffs schlagen und die kategorische Geltung des moralischen Imperativs aufweichen. Das ist sogar in der Frage der Abtreibung der Fall. Der Moraltheologe Stephan Goertz etwa kritisiert die kategorische Entschiedenheit, mit der die katholische Kirche an der moralischen Unvertretbarkeit der Abtreibung festhält und das Leben des ungeborenen Kindes einer möglichen Güterabwägung gegen das Selbstbestimmungsrecht der Mutter entzieht. In welchen Fällen nun aber Goertz der Mutter das Recht zugesteht, ihr ungeborenes Kind töten zu lassen, verrät er uns nicht.


Theonomie ist keine Gefahr für die Autonomie

Wirtschaft und Ethik:
Wenn Gott uns als seine Geschöpfe liebt, kann es ihm doch nicht egal sein, was wir selbst uns wünschen. Er wird auch unsere Autonomie achten. Ist es dann nicht aber ein Widerspruch, dass wir uns dem Willen Gottes unterwerfen sollen?

Recktenwald:
Thomas von Aquin sagt, dass Gott sogar Ehrfurcht vor unserer Freiheit habe. Gerade weil Gott unsere Autonomie so wichtig ist, verhält er sich anders als ein staatlicher Gesetzgeber, dem es nur auf die Legalität unseres Handelns ankommt, der sich also damit begnügt, unser gesetzmäßiges Handeln durch Strafandrohung zu erzwingen. Moralität lässt sich nicht erzwingen. Deshalb hat Gott uns die Vernunft und das Gewissen geschenkt, damit wir fähig sind, aus moralischer Einsicht zu handeln. Moralisch ist mein Handeln, wenn ich aus freier Anerkennung des Guten das Gute um des Guten willen tue. Dazu gehört die freie Anerkennung der Würde des Menschen, woraus sich z. B. das Kantische Instrumentalisierungsverbot des Menschen ergibt. Gottes Wille ist der im Gewissen erfahrbare moralische Imperativ. Gott ist gewissermaßen das Sittengesetz in Person. Theonomie kann ich nur dann für eine Gefährdung der Autonomie halten, wenn ich Gottes Willen als etwas vom Sittengesetz Unterschiedenes denke, so dass dieser Wille es nötig hat, erst durch die Übereinstimmung mit dem Sittengesetz zu einem guten Willen zu werden. In Wirklichkeit ist das Sittengesetz nur eine Weise der Erscheinung des göttlichen Willens in meiner Vernunft.

Romano Guardini hat das einmal sehr schön ausgedrückt:
„Nur so lange legen wir von Gottes Macht Berufung ein an seine Gerechtigkeit; nur so lange lehnen wir es ab, etwas damit, daß Gott es will, auch schon für gerecht anzuerkennen, als wir noch nicht lebendig innegeworden sind, wer Er ist. Sobald Gott uns auch nur ein wenig in der Wesenhaftigkeit seines heiligen Seins aufgeht, wird dieser Einspruch gegenstandslos, denn alles fängt mit Gott an. ‚Gerechtigkeit‘ ist kein Gesetz, das über allem stünde, auch über Gott, sondern Gott selbst ist die Gerechtigkeit.“

So wie bei Kant erst die Unterwerfung des Willens unter das Sittengesetz die Autonomie garantiert, so im Christentum die Gleichförmigkeit mit dem Willen Gottes.


„Nie bin ich freier …“

Wirtschaft und Ethik:
In einem berührenden Punkt sprechen Sie in Ihrem Buch davon, dass man selbst unter extremer äußerer Unfreiheit wirklich frei sein kann. Als Beispiel nennen Sie unter anderem Maximilian Kolbe, der in Auschwitz für einen Mitgefangenen starb. Wie meinen Sie das?

Recktenwald:
In der Menschwerdung, also im Gottmenschen Jesus Christus, der als Kind in der Krippe liegt, der als Diener seinen Jüngern die Füße wäscht, der aus Liebe zu uns sein Leben am Kreuz hingibt, ist die Liebe Gottes in einer Gestalt erschienen, die der Macht entkleidet ist. Auf diese Weise befähigt uns Gott zu einer Antwort, die in völlig freier Liebe besteht und noch weit über die Kantische Befolgung des Sittengesetzes hinausgeht. Kant konnte von seinen Voraussetzungen her diesen Begriff der Liebe nicht erreichen. Für ihn war Liebe entweder ein pathologisches, d. h. durch Sinnenneigung bedingtes Gefühl oder die bloße Praxis des Wohltuns gemäß dem kategorischen Imperativ. Was über den Gehorsam gegen diesen hinausgeht, etwa das freiwillige Lebensopfer eines Maximilian Kolbe, war für ihn moralische Schwärmerei. Er verkennt, dass die Begegnung mit einer überfließenden Liebe mich nicht weniger moralisch in Anspruch nimmt als die Erfahrung des kategorischen Imperativs. Seit dem Kreuzesopfer Jesu Christi kann der Christ sein Leiden und Sterben in einen souveränen Akt der Nachfolge Christi verwandeln. Nie bin ich freier als in dem Zustand, der mich befähigt, in schlimmster Lage meine moralische Integrität gegen alle Widerstände zu behaupten. So erlebte es auch Alexander Solschenizyn im Archipel Gulag, den ich in meinem Buch zitiere, so sehen wir es bei den Märtyrern. Diese Fähigkeit aber muss mir gnadenhaft geschenkt werden.


Die Fragen stellte Christian Müller.

Pater Engelbert Recktenwald, geboren 1960, ist katholischer Theologe, Priester und Philosoph. 1988 war er Mitbegründer der Priesterbruderschaft St. Petrus. Sein neues Buch „Autonomie. Eine philosophische Klärung“ erschien vor wenigen Monaten im Be+Be-Verlag Heiligenkreuz.

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