Auszug aus: Journal for Markets and Ethics (2016)/1
Dieser Artikel geht der Frage nach, ob die von einigen staatlichen Initiativen gegenüber privaten Unternehmen erhobenen Forderungen auf freiwilliger Basis zu Lasten ihres Gewinnziels, Beiträge für eine „nachhaltige Entwicklung” zu leisten, erstens normativ gerechtfertigt und zweitens unter marktwirtschaftlichen Bedingungen realisierbar sind. Dazu wird zunächst untersucht, was unter dem Begriff „nachhaltiger Entwicklung” zu verstehen ist und ob sich daraus normativ verbindliche Forderungen für den Unternehmenssektor ableiten lassen. Wie sich dabei zeigt, ist dies nicht möglich. Dann wird aus erfahrungswissenschaftlicher Sicht diskutiert, ob unter marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein freiwilliges Nachhaltigkeitsengagement privater Unternehmen möglich ist. Wie sich dabei zeigt, ist dies nicht der Fall. Die Wahl und Implementierung einer bestimmten Form „nachhaltiger Entwicklung” ist deshalb eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auf der Basis allgemeinverbindlicher Gesetze erfolgen muss.
Schlagwörter
Corporate Social Responsibility, Deutscher Nachhaltigkeitskodex, nachhaltige Entwicklung, Unternehmensziele, Wirtschaftspolitik